Alphanumerische SMS-Absender für Österreich – das gilt ab 1. Oktober 2026

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Georg Eggenberger2026-09-07

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Oktober 2026 werden Nachrichten von alphanumerischen SMS-Absendern in Österreich nur zugestellt, wenn sie im Verzeichnis der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) registriert sind.

  • Die Registrierung ist zwingend nötig, wenn SMS an Empfänger mit österreichischen Telefonnummern über eine gebrandete Absender-ID (z. B. Firmenname als Absender) gesendet werden.

  • die Absender müssen klare Vorgaben erfüllen, u.a. max. 11 Zeichen, keine Umlaute, erkennbarer Unternehmensbezug und mehr.

Warum muss ich meinem alphanumerischen Absender in Österreich registrieren?

Viele Länder führen eine Registrierungspflicht für alphanumerische Absender (Alphasender) ein, um die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit des SMS-Kanals langfristig zu gewährleisten.

Ab 1. Oktober 2026 dürfen deshalb auch in Österreich SMS mit alphanumerischen Absendern (z. B. dem Firmennamen statt einer Telefonnummer) nur noch zugestellt werden, wenn sie zuvor bei der österreichischen Regulierungsbehörde RTR registriert wurden. Wer das bis dahin nicht tut, riskiert, dass SMS an österreichische Empfänger ab Oktober 2026 schlicht nicht mehr ankommen.

Was ändert sich bei SMS-Absendern für Österreich?

Grundlage der neuen Regeln ist die 10. Novelle der KEM-V durch die österreichische Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR), die am 25. März 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde (RIS/Bundesgesetzblatt, 2026). Ziel ist der Schutz vor Betrug mit gefälschten Absenderkennungen – etwa SMS, die vorgeben, von einer Bank oder Behörde zu stammen, tatsächlich aber Phishing-Versuche sind (rtr.at, 2026).

Konkret bedeutet das: Jedes Unternehmen, das SMS mit einem alphanumerischen Absender – also mit einem Text (z. B. Firmenname) statt einer Telefonnummer als Absender – nach Österreich versendet, muss diesen Absender vorab bei der RTR registrieren lassen. Ab dem 1. Oktober 2026 werden ausschließlich Nachrichten von Absendern zugestellt, die im RTR-Verzeichnis als vertrauenswürdig eingetragen sind. Alle anderen werden gelöscht, ohne dass eine Fehlermeldung erfolgt.

Seit 1. Juli 2026 betreibt die RTR ein öffentlich einsehbares Verzeichnis, in das Unternehmen ihre alphanumerische Absender-Kennung über ihren SMS-Provider eintragen lassen müssen. Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen ausschließlich im Verzeichnis geführte, dem jeweiligen Inhaber zuordenbare Absender zugestellt werden. SMS-Anbieter sind dann dazu verpflichtet, das Verzeichnis mindestens täglich abzurufen und Nachrichten mit nicht gelisteten Absendern zu löschen (rtr.at, 2026).

Achtung: SMS-Absender müssen jetzt so früh wie möglich registriert werden! Die Registrierung erfolgt durch Ihren Messaging-Anbieter.

→ Kontaktieren Sie uns zur Absender-Registrierung

Das hat einen praktischen Grund: Die RTR benötigt nach Einreichung bis zu 14 Tage pro Absender für die Prüfung. Wer erst kurz vor dem 1. Oktober registriert, riskiert, dass die Freigabe nicht mehr rechtzeitig erfolgt – mit der Konsequenz, dass die SMS-Kommunikation mit österreichischen Empfängern unterbrochen wird.

DatumWas passiert
25.03.2026KEM-V Novelle veröffentlicht
24.08.2026Pre-Registrierungs-Phase endet
07.09.2026Portal zur Registrierung von alphanumerischer Absender für Messaging-Anbieter geöffnet
16.09.2026Letzte Möglichkeit zur Registrierung bei der RTR, damit ihr alphanumerischer Absender zum 01.10. verwendet werden kann. Registrierungen sind auch nach dem 16.09. weiterhin möglich.
01.10.2026Regelung tritt in Kraft – nicht registrierte Absender werden nicht mehr zugestellt

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Alphasender, die aktuell für den SMS-Versand nach oder in Österreich verwendet werden. Die Verantwortung, diese Absender vollständig zu kennen und zu melden, liegt bei den Unternehmen – SMS-Anbieter dürfen ausschließlich die Absender registrieren, die aktiv mitgeteilt werden.

Betroffen sind alle Unternehmen, die alphanumerische SMS-Absender für den Versand nach Österreich nutzen – unabhängig vom Nachrichtentyp. Das schließt zum Beispiel ein:

  • Authentifizierungs-SMS (z. B. 2FA-Codes)

  • Kundenbenachrichtigungen und Versandinformationen

  • Terminerinnerungen

  • Marketing-Nachrichten

  • Transaktionale Nachrichten und Service-Hinweise

Ein paar Ausnahmen gibt es: Die Regelung betrifft nur Nachrichten, die über nationale oder internationale SMPP-Wege bzw. nationale SS7-Zustellung laufen. Internationales Roaming sowie bestimmte Services von Mobilfunkanbietern an ihre eigenen Kunden sind ausgenommen. Für die überwiegende Mehrheit der B2B-SMS-Kommunikation nach Österreich gilt die Registrierungspflicht jedoch uneingeschränkt.

Nicht betroffen sind: RCS und WhatsApp Business Nachrichten – die Regelung bezieht sich ausschließlich auf alphanumerische SMS-Absender.

Welche Anforderungen muss ein Absender erfüllen?

Nicht jeder bisher verwendete Absender wird automatisch von der RTR akzeptiert. Folgende Vorgaben sind zu beachten:

  • Länge: 1 bis 11 Zeichen sind erlaubt

  • Zulässige Zeichen: A–Z, a–z, 0–9 sowie +, -, &, _ und Leerzeichen

  • Unzulässige Zeichen: keine Leerzeichen am Anfang oder Ende, keine Umlaute und „ß"

  • Erkennbarer Unternehmensbezug: Der Absender muss eindeutig mit dem Unternehmen in Verbindung stehen.

  • Keine generischen Begriffe: Bezeichnungen wie „Info" oder „News" werden von der RTR abgelehnt, da sie keiner eindeutigen Identität zuordenbar sind.

  • Maximal 40 Absender sind pro Inhaber zulässig.

Ein wichtiger Hinweis für die interne Abstimmung: Die registrierten Absender werden inklusive der Inhaberdaten öffentlich einsehbar sein – die RTR führt hierzu ein Open-Data-Portal.

Was wird für die Einreichung einer Absender-ID benötigt?

  • Absender-Bezeichnung (z. B. Firmenname)

  • Unternehmensname (juristische Person)

  • Vollständige Adresse und Ländervorwahl

  • Geschäftliche E-Mail-Adresse

  • Begründung: Für jeden Absender ist eine kurze Erklärung erforderlich, warum dieser im Zusammenhang mit dem Unternehmen genutzt wird. Bei offensichtlichem Bezug (z. B. bei einem bekannten Markennamen) entfällt diese Pflicht.

  • Autorisierung: Unterschrift, die bestätigt, dass die eingereichten Informationen korrekt sind.

Wie läuft die Registrierung ab?

  1. Absender identifizieren: Prüfen Sie, welche alphanumerischen Absender Sie aktuell für den SMS-Versand nach Österreich nutzen. In der LINK Mobility Business-Plattform finden Sie diese unter Einstellungen → SMS-Absender.

  2. Konformität prüfen: Gleichen Sie jeden Absender mit den weiter oben genannten Anforderungen ab und passen Sie nicht konforme Absender an.

  3. Daten sammeln: Notieren sie die benötigten Firmen- und Kontaktdaten.

  4. Begründung festlegen: Definieren Sie für jeden Absender eine kurze Begründung.

  5. Kontaktieren Sie Ihren SMS-Provider

→ Kontaktieren Sie uns zur Absender-Registrierung

Was passiert, wenn die Absender-ID nicht registriert wird?

Ohne fristgerechte Meldung kann keine rechtzeitige Registrierung erfolgen. Ab dem 1. Oktober 2026 werden nicht im RTR-Verzeichnis eingetragene Absender automatisch nicht mehr zugestellt. Für Unternehmen, die auf SMS als verlässlichen Kommunikationskanal setzen, kann das zu einem abrupten Ausfall der Zustellung an österreichische Empfänger führen.

Mehr Informationen zur Registrierungspflicht speziell für Österreich finden Sie auch bei websms: SMS-Versand nach Österreich: Registrierungspflichtig

Über den Autor

Georg Eggenberger ist bei LINK Mobility für Business Operations & Transformation zuständig und bringt über 20 Jahre Erfahrung in IT und Mobile Messaging mit. Sein Fokus liegt auf funktionsübergreifenden Projekten, Prozessoptimierung und strategischer Produktverantwortung – mit einem praxisnahen, agilen Arbeitsansatz.

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FAQ: Häufige Fragen zu alphanumerischen Absendern in Österreich

Gilt die Registrierungspflicht auch für WhatsApp, RCS oder Viber?

Nein, die Regelung betrifft ausschließlich alphanumerische SMS-Absender.

Sind Absenderkennungen case-sensitiv?

Ja, Groß- und Kleinschreibung wird unterschieden.

Entstehen für die Registrierung Kosten?

Nein, die Registrierung im RTR-Verzeichnis ist kostenfrei.

Ich habe bereits einen alphanumerischen Absender für ein anderes Land registriert. Muss ich für Österreich erneut eine Absender-ID registrieren?

Ja, das RTR-Register gilt nur für Österreich. Der Absender muss neu registriert werden.

Wie lange dauert die Prüfung durch die RTR?

Ein neu eingetragener Absender ist frühestens 14 Tage nach Eintragung nutzbar.

Werde ich über den Registrierungsstatus informiert?

Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur im Fall einer Löschung. Der aktuelle Status kann jederzeit im Verzeichnis eingesehen werden.

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