Österreich führt ab dem 1. Oktober 2026 die Registrierung von SMS-Absender-IDs ein

Österreich wird ab dem 1. Oktober 2026 eine Registrierungspflicht für alphanumerische SMS-Absender-IDs einführen. Das bedeutet, dass Unternehmen, die SMS-Nachrichten mit einer textbasierten Absender-ID – wie beispielsweise einem Markennamen, Firmennamen oder Dienstleistungsnamen – an österreichische Empfänger versenden, diese vor der Nutzung registrieren müssen.
Die neue Regelung stammt von der österreichischen Telekommunikationsregulierungsbehörde RTR und soll den Missbrauch gefälschter oder irreführender SMS-Absender-IDs eindämmen.
Was ändert sich?
Ab dem 1. Oktober 2026 werden nicht registrierte alphanumerische Absender-IDs nicht mehr an österreichische Empfänger zugestellt.
Dies gilt für den gesamten SMS-Verkehr, der mit einer alphanumerischen Absender-ID nach Österreich gesendet wird, einschließlich:
Authentifizierungsnachrichten
Kundenbenachrichtigungen
Zustellungsbenachrichtigungen
Terminerinnerungen
Marketingnachrichten
Transaktionsnachrichten
Service-Benachrichtigungen
Informationsnachrichten
Die Art der Nachricht hat keinen Einfluss auf diese Anforderung. Wenn die SMS mit einer alphanumerischen Absender-ID nach Österreich gesendet wird, muss die Absender-ID registriert sein.
So registrieren Sie österreichische SMS-Absender-IDs vor Oktober 2026
Unternehmen, die SMS nach Österreich versenden, sollten ihre aktuellen alphanumerischen Absender-IDs überprüfen und sich auf die Registrierung vorbereiten. Kunden von LINK Mobility finden die vollständigen Anforderungen, Fristen und den Registrierungsprozess auf der entsprechenden Informationsseite für SMS-Versand nach Österreich.
Lesen Sie hier mehr über den Registrierungsprozess für SMS-Absender-IDs in Österreich
Um in den kollektiven Vorregistrierungsprozess von LINK Mobility aufgenommen zu werden, müssen die Angaben zur Absender-ID bis zum 14. August 2026 eingemeldet werden.
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